Wir kennen die störenden, fehlerhaften Pixel von den Monitoren. Es existiert eine gewisse Herstellungstoleranz, welche wir akzeptieren müssen. Auch auf den digitalen Sensoren von Spiegelreflexkameras können tote oder farbige Pixel auftretten. Da es dort sogar noch viel öfter der Fall ist, werden die defekten Pixel von der Kamera-Software “ausgemappt”.
In einem aktuellen Fall besass eine Canon EOS 5D MkII einen solchen fehlerhaften, roten Pixel. Auf den Fotos wurde er vom Canon Service entfernt. In der Videofunktion geschah dies offenbar nicht. Eine zweite Reparatur akzeptierte Canon nicht und auch der Händler wollte die DSLR nicht zurücknehmen. Der Käufer wollte es so nicht belassen.
Mit einem Anwalt zog man vor Gericht. Das Resultat: Der Händler wurde verurteilt und muss das Gerät zurücknehmen. Dem Gericht zufolge gelten bei Kameras andere Richtlinien als bei Monitoren. Bei Kameras müssen defekte Pixel nicht akzeptiert werden. Das gilt insbesondere, wenn bei den Fotos der Fehler behoben wurde, bei den Videos aber nicht.
Was geschieht nun also? Wenn nun jeder wegen seinen kleinsten Pixelfehlern die Kamera umtauschen will, wird das für den Händler und Canon schnell sehr teuer. Das Urteil ist also ziemlich zweifelhaft. Natürlich gibt es extreme Bildfehler. Für betroffene Personen ist das Urteil sicher positiv. Gleichzeitig werden aber auch viele wegen kaum sichtbaren Fehlern bei ihrem Händler vorbeischauen. Eine gewisse Fertigungstoleranz kann wohl gar nicht vermieden werden. Können wir uns auf eine ganze Reihe weiterer Gerichtsprozesse freuen oder wird dieses Urteil unauffällig an den Menschen vorbeigehen?
Quelle: heise.de

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